Forderungseinzug und Inkasso
Forderungseinzug und Inkasso
Unseren privaten als auch gewerblichen Mandanten bieten wir einen effektiven und kostengünstigen Forderungseinzug an. Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Das Inkassoverfahren beginnt grundsätzlich mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben, in dem unsere Kosten bereits berechnet sind und dem Schuldner eine Zahlungsfrist gesetzt wird. Dem Mahnschreiben ist ein Forderungskonto beigefügt, welches Ihre Forderung, sämtliche Kosten und Zinsen übersichtlich wiedergibt.
Hinweis:
Da der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet, ist er verpflichtet die anfallenden Anwaltskosten zu erstatten. Wir sind daher in Ihrem und unserem Interesse bemüht unser Honorar von dem Schuldner zu erhalten. Einen Vorschuss machen wir nicht geltend, so lange die Forderung nicht bestritten ist. Ihr Schuldner soll alle Kosten übernehmen.
Nach Absprache mit Ihnen kann die erste Stufe des Mahnverfahrens übersprungen werden und gleich ein Mahnbescheid beantragt werden. Sollte der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, werden wir den Vollstreckungsbescheid beantragen und mit diesem Titel die Zwangsvollstreckung durchführen. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, werden wir Ihren Anspruch gegenüber dem streitigen Gericht begründen. Die Zwangsvollstreckung wird in diesem Fall mit dem erwirkten Urteil durchgeführt.
Hinweis:
Der Forderungseinzug liegt bei Ihrem Inkassoanwalt in einer Hand. Es fallen nur einmal Kosten an. Sie gehen nicht die Gefahr ein, dass Kosten eines Inkassobüros nicht durch den Schuldner erstattet werden müssen. Die Kosten des außergerichtlich tätigen Anwaltes können mit eingeklagt werden. Die Kosten eines Inkassobüros sind hingegen weitestgehend nicht erstattungsfähig.