Baurecht (privat)

Baurecht

Wir beraten Sie umfassend zu allen Gebieten des Baurechts. Konflikt vermeidende Beratung sowie die Sicherung Ihrer Rechte und deren Durchsetzung stehen im Vordergrund.

Was regelt der Bauvertrag?
Der Bauvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Unternehmer. Nach ihm bestimmen sich der Umfang der Leistungspflichten wie die Vergütung, die Gewährleistung, die Verjährung usw.

Welcher Form bedarf der Bauvertrag?
Der Bauvertrag kann in der Regel formlos vereinbart werden. Er bedarf jedoch der notariellen Form, wenn er in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksvertrag vereinbart wird. Dies kann insbesondere bei Bauverträgen und Fertighausverträgen sowie Generalunternehmerverträgen der Fall sein.

Wann wir die VOB/B Vertragsbestandteil des Bauvertrages?
VOB bedeutet Verdingungs-Ordnung für Bauleistungen. Die VOB teilt sich in die Abschnitte A, B und C ein. Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Teil B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Teil C enthält die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Vorschriften der VOB/B geltend nicht automatisch, sondern sie müssen als Abweichung vom gesetzlichen Werkvertragsrecht des BGB (§§ 631 – 651) vereinbart werden, da sie weder Gesetz noch Rechtsverordnung sondern reines Vertragsrecht sind. Mit der Vereinbarung des Teils B wird automatisch Teil C Vertragsbestandteil.

Was sind Gewährleistungsrechte?
Der Umfang und der Inhalt der Gewährleistungsrechte bestimmt sich danach, ob die Parteien einen BGB-Bauvertrag oder einen VOB-Bauvertrag vereinbart haben. Beim BGB-Vertrag bleibt der Mängelbeseitungsanspruch ein Erfüllungsanspruch auch nach der Abnahme. Beim VOB-Vertrag entsteht nach der Abnahme ein Nachbesserungsanspruch, der bereits Gewährleistungsanspruch ist. Die Gewährleistungsansprüche nach dem BGB-Vertrag, das Rücktrittsrecht, das Minderungsrecht sowie Schadensersatzrecht kommen erst dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung erhalten hat.

Neben einer Beratung und Gestaltung eines Bauvertrages beraten wir Sie bei Auftreten eines Streitfalles über die Sicherung und die Durchsetzung Ihr Ansprüche.