Unsere Kompetenzen
Unsere Kompetenz- und Erfahrungswerte führen Sie auf den Weg zum Erfolg.
Unsere Kompetenz- und Erfahrungswerte führen Sie auf den Weg zum Erfolg.
Im Bereich Verkehrsrecht können wir Ihnen in folgenden Themen behilflich sein:
Unsere besondere Stärke ist die große Regulierungserfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir verfügen über ausgeprägte Fachkenntnisse im Verkehrsrecht mit seinen Verzahnungen zum Sozialrecht, Arbeitsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem sich Rechtsfragen insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden aus diversen Rechtsbereichen stellen. Zu berücksichtigen sind nicht nur Fragen aus dem Haftungsrecht sondern auch Fragen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung an. Zu unserem Mandantenkreis gehören Arbeitgeber, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Geschäftsführer. Bei der Beratung wird nicht nur das Arbeitsrecht berücksichtigt, sondern auch die Schnittstellen zum Sozial- und Gesellschaftsrecht.
Neben dem Thema „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ beraten wir zu den Themen Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht.
Arbeitsvertragsrecht: Im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts gestalten wir auf ihren Betrieb zugeschnittene Arbeitsverträge. Darüber hinaus beraten wir sie unter anderem zu den Bereichen Arbeitsentgelt, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Haftung im Arbeitsverhältnis, Wettbewerbsbeschränkungen, Zeugnis, Arbeitspapiere und das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz.
Arbeitnehmerschutzrecht: Zum Arbeitsnehmerschutzrecht gehören die Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Sonderschutz für Schwerbehinderte, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerüberlassung und Heimarbeit.
Betriebsverfassungsrecht: Zum Betriebsverfassungsrecht gehören die Organisation der Betriebsverfassung, Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.
Tarifvertragsrecht: Beim Tarifvertragsrecht beraten wir den Mandanten zu praktischen Tarifproblemen,. dem tariflichen Bauarbeitsrecht und den tariflichen Ausschlussfristen. Bei jedem Arbeitsrechtsstreit ist zu prüfen, welcher einschlägiger Tarifvertrag anzuwenden ist.In die arbeitsrechtliche Beratung sind gesetzliche Vorschriften eingebunden, welche vom Arbeitsrecht untrennbar sind. Hierzu gehören unter anderem das Steuerrecht und das Sozialrecht.
Unsere Kanzlei berät Sie vertrauensvoll und kompetent zu allen Fragen des Familienrechts.
Am Anfang einer Ehe oder Partnerschaft helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung und Ausarbeitung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages. Bei Konflikten oder Krisen in der Ehe oder der Familie bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung an. Häufig lassen sich außergerichtliche Regelungen und Lösungen finden. Bei streitigen Auseinandersetzungen können wir Ihre Rechte und Forderungen gerichtlich durchsetzen.
Beratungsbereiche u.a.:
Zur Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten gibt es bei Bedarf staatliche Hilfe in Form von Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Rechtsanwälte helfen.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Gebieten des Baurechts. Konflikt vermeidende Beratung sowie die Sicherung Ihrer Rechte und deren Durchsetzung stehen im Vordergrund.
Was regelt der Bauvertrag?
Der Bauvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Unternehmer. Nach ihm bestimmen sich der Umfang der Leistungspflichten wie die Vergütung, die Gewährleistung, die Verjährung usw.
Welcher Form bedarf der Bauvertrag?
Der Bauvertrag kann in der Regel formlos vereinbart werden. Er bedarf jedoch der notariellen Form, wenn er in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksvertrag vereinbart wird. Dies kann insbesondere bei Bauverträgen und Fertighausverträgen sowie Generalunternehmerverträgen der Fall sein.
Wann wir die VOB/B Vertragsbestandteil des Bauvertrages?
VOB bedeutet Verdingungs-Ordnung für Bauleistungen. Die VOB teilt sich in die Abschnitte A, B und C ein. Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Teil B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Teil C enthält die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Vorschriften der VOB/B geltend nicht automatisch, sondern sie müssen als Abweichung vom gesetzlichen Werkvertragsrecht des BGB (§§ 631 – 651) vereinbart werden, da sie weder Gesetz noch Rechtsverordnung sondern reines Vertragsrecht sind. Mit der Vereinbarung des Teils B wird automatisch Teil C Vertragsbestandteil.
Was sind Gewährleistungsrechte?
Der Umfang und der Inhalt der Gewährleistungsrechte bestimmt sich danach, ob die Parteien einen BGB-Bauvertrag oder einen VOB-Bauvertrag vereinbart haben. Beim BGB-Vertrag bleibt der Mängelbeseitungsanspruch ein Erfüllungsanspruch auch nach der Abnahme. Beim VOB-Vertrag entsteht nach der Abnahme ein Nachbesserungsanspruch, der bereits Gewährleistungsanspruch ist. Die Gewährleistungsansprüche nach dem BGB-Vertrag, das Rücktrittsrecht, das Minderungsrecht sowie Schadensersatzrecht kommen erst dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung erhalten hat.
Neben einer Beratung und Gestaltung eines Bauvertrages beraten wir Sie bei Auftreten eines Streitfalles über die Sicherung und die Durchsetzung Ihr Ansprüche.
Wir vertreten Mandanten in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.
Rechtliche Prüfung: Mietpreisüberhöhung
Durch das neue Mietrecht sind der qualifizierte Mietspiegel und die Mietdatenbank im BGB gesetzlich verankert. Gleichzeitig ist das Recht des Vermieters, mietrechtliche Grenzen zu überschreiten, erweitert worden. Wir prüfen, ob Miethöhe und Nebenkosten nach altem und neuem Recht zulässig oder überhöht sind und ermitteln die rechtlich zulässige Miethöhe.
Mietminderung
Auf kaum einem Gebiet des Mietrechts gibt es derart viele Fehlinformationen wie zu dem Thema Mietminderung. Das Recht zur Minderung der vertraglich vereinbarten Miethöhe im Fall eines Fehlers der gemieteten Sache oder bei Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ein Anspruch kraft Gesetzes, der nicht von der Anerkennung des Vermieters abhängt. Wir prüfen nach der Aufnahme des konkreten Sachverhalts und der Ermittlung aller rechtlich relevanten Tatsachen den zutreffenden Minderungssatz und setzen Ihnen durch.
Kündigung des Mietverhältnisses
Streitigkeiten bei der Rückgabe der Wohnung kosten Mieter mitunter ein Vermögen. Bereits vor Beendigung eines Mietverhältnisses müssen Sie die Weichen stellen, damit es bei Vertragsende nicht zu unangenehmen finanziellen Überraschungen kommt. So sind u.a. die durch die Mietrechtsreform geänderten Kündigungsfristen und Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder zur Entfernung mietereigener Einbauten zu beachten. Wir beraten Sie und erörtern mit Ihnen die möglichen Wege zur vorzeitigen Beendigung befristeter Mietverträge. Wir schlagen Ihnen nach Prüfung Ihres Mietvertrages und der Chronologie des Mietverhältnisses den wirtschaftlich optimalen Weg vor und verhandeln im Streitfalle mit dem Vermieter.
Modernisierungen/Baumaßnahmen in der Wohnung
Oft gehen einer Mieterhöhung langwierige und anstrengende Bauarbeiten des Vermieters in Ihrer Wohnung und am Gebäude voraus. Diese Maßnahmen müssen rechtzeitig angekündigt und mit einem Höchstmaß an Rücksicht durchgeführt werden. Wir prüfen die Zulässigkeit der angekündigten und durchgeführten Maßnahmen nach den Anforderungen des neuen Mietrechts. Wir beraten und vertreten Sie vom Beginn der Maßnahmen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Mietminderung und Aufwendungsersatz nach Abschluß der Arbeiten.
Aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft besteht auf dem Gebiet des Erbrechts ein immer höherer Beratungsbedarf. Wir helfen unseren Mandanten eine rechtssichere Gestaltung Ihres Testamentes zu finden, welches zu der von Ihnen gewollten Vermögensnachfolge führt. Wir werden mit Ihnen gemeinsam das familiäre, wirtschaftliche und das gesellschaftsrechtliche Umfeld analysieren und Ihre konkreten Wünsche herausarbeiten sowie eine entsprechende individuelle Gestaltung Ihres Testamentes wählen. Bei der Gestaltung des Testamentes ist nicht nur das Erbrecht sondern auch das Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht zu berücksichtigen.
Folgende Testamente kommen unter anderem in Betracht:
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Schenkungen auf den Todesfall, Vollmacht über den Tod hinaus, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vorweggenommene Vermögensübertragung.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen.
Unseren privaten als auch gewerblichen Mandanten bieten wir einen effektiven und kostengünstigen Forderungseinzug an. Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Das Inkassoverfahren beginnt grundsätzlich mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben, in dem unsere Kosten bereits berechnet sind und dem Schuldner eine Zahlungsfrist gesetzt wird. Dem Mahnschreiben ist ein Forderungskonto beigefügt, welches Ihre Forderung, sämtliche Kosten und Zinsen übersichtlich wiedergibt.
Nach Absprache mit Ihnen kann die erste Stufe des Mahnverfahrens übersprungen werden und gleich ein Mahnbescheid beantragt werden. Sollte der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, werden wir den Vollstreckungsbescheid beantragen und mit diesem Titel die Zwangsvollstreckung durchführen. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, werden wir Ihren Anspruch gegenüber dem streitigen Gericht begründen. Die Zwangsvollstreckung wird in diesem Fall mit dem erwirkten Urteil durchgeführt.
Ingo Schlicht - Ihr Rechtsanwalt im Herzen von Sachsenheim. Ein kurzer Überblick.
1992 Abschluss des zweiten Staatsexamens und Zulassung als Rechtsanwalt.
2000 Eintritt in die Selbstständigkeit und Gründung der Kanzlei Schlicht.
Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Baurecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht.
Mandanten: Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler bis hin zu mittelständischen Firmen.
Zusätzliches Serviceangebot: Rechtliche Rundumbetreuung für Gewerbetreibende und Unternehmen.
Ihre Interessen stehen bei uns im Vordergrund.
Wir erarbeiten für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.