Erbrecht

Erbrecht

Aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft besteht auf dem Gebiet des Erbrechts ein immer höherer Beratungsbedarf. Wir helfen unseren Mandanten eine rechtssichere Gestaltung Ihres Testamentes zu finden, welches zu der von Ihnen gewollten Vermögensnachfolge führt. Wir werden mit Ihnen gemeinsam das familiäre, wirtschaftliche und das gesellschaftsrechtliche Umfeld analysieren und Ihre konkreten Wünsche herausarbeiten sowie eine entsprechende individuelle Gestaltung Ihres Testamentes wählen. Bei der Gestaltung des Testamentes ist nicht nur das Erbrecht sondern auch das Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht zu berücksichtigen.

Folgende Testamente kommen unter anderem in Betracht:
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Schenkungen auf den Todesfall, Vollmacht über den Tod hinaus, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vorweggenommene Vermögensübertragung.

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen.

  • Das Testament oder der Erbvertrag
  • Pflichtteilsanspruch
  • Eine Erbschaft bedeutet nicht immer einen Vermögensaufbau.
  • Die Erbengemeinschaft
  • Alle Themen nach einem Erbfall