Mietrecht
Mietrecht
Wir vertreten Mandanten in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.
Rechtliche Prüfung: Mietpreisüberhöhung
Durch das neue Mietrecht sind der qualifizierte Mietspiegel und die Mietdatenbank im BGB gesetzlich verankert. Gleichzeitig ist das Recht des Vermieters, mietrechtliche Grenzen zu überschreiten, erweitert worden. Wir prüfen, ob Miethöhe und Nebenkosten nach altem und neuem Recht zulässig oder überhöht sind und ermitteln die rechtlich zulässige Miethöhe.
Mietminderung
Auf kaum einem Gebiet des Mietrechts gibt es derart viele Fehlinformationen wie zu dem Thema Mietminderung. Das Recht zur Minderung der vertraglich vereinbarten Miethöhe im Fall eines Fehlers der gemieteten Sache oder bei Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ein Anspruch kraft Gesetzes, der nicht von der Anerkennung des Vermieters abhängt. Wir prüfen nach der Aufnahme des konkreten Sachverhalts und der Ermittlung aller rechtlich relevanten Tatsachen den zutreffenden Minderungssatz und setzen Ihnen durch.
Kündigung des Mietverhältnisses
Streitigkeiten bei der Rückgabe der Wohnung kosten Mieter mitunter ein Vermögen. Bereits vor Beendigung eines Mietverhältnisses müssen Sie die Weichen stellen, damit es bei Vertragsende nicht zu unangenehmen finanziellen Überraschungen kommt. So sind u.a. die durch die Mietrechtsreform geänderten Kündigungsfristen und Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder zur Entfernung mietereigener Einbauten zu beachten. Wir beraten Sie und erörtern mit Ihnen die möglichen Wege zur vorzeitigen Beendigung befristeter Mietverträge. Wir schlagen Ihnen nach Prüfung Ihres Mietvertrages und der Chronologie des Mietverhältnisses den wirtschaftlich optimalen Weg vor und verhandeln im Streitfalle mit dem Vermieter.
Modernisierungen/Baumaßnahmen in der Wohnung
Oft gehen einer Mieterhöhung langwierige und anstrengende Bauarbeiten des Vermieters in Ihrer Wohnung und am Gebäude voraus. Diese Maßnahmen müssen rechtzeitig angekündigt und mit einem Höchstmaß an Rücksicht durchgeführt werden. Wir prüfen die Zulässigkeit der angekündigten und durchgeführten Maßnahmen nach den Anforderungen des neuen Mietrechts. Wir beraten und vertreten Sie vom Beginn der Maßnahmen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Mietminderung und Aufwendungsersatz nach Abschluss der Arbeiten.