Familienrecht

Familienrecht

Unsere Kanzlei berät Sie vertrauensvoll und kompetent zu allen Fragen des Familienrechts. Am Anfang einer Ehe oder Partnerschaft helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung und Ausarbeitung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages. Bei Konflikten oder Krisen in der Ehe oder der Familie bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung an. Häufig lassen sich außergerichtliche Regelungen und Lösungen finden. Bei streitigen Auseinandersetzungen können wir Ihre Rechte und Forderungen gerichtlich durchsetzen.

Beratungsbereiche u.a.:

  • Der Entschluss zur Scheidung steht fest: Trennung der Eheleute, Zuweisung der Ehewohnung, Hausratsteilung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhalt für Kinder, Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Die Trennung ist herbei geführt: Zuweisung der Ehewohung, Hausratsteilung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhalt für Kinder, Scheidungsantrag besondere Härtegründe.
  • Trennungsunterhalt: Auskunft über das Einkommen, Berechnung des Unterhalts, Selbstbehalt, Mangelfall, Anpassung der Unterhaltsleistungen
  • Scheidungsunterhalt: Höhe des Unterhaltsanspruchs, Dauer des Unterhaltsanspruchs, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit, Selbstbehalt, Kinderbetreuung, Auskunft über das Einkommen, Berechnung des Unterhalts.
  • Kindesunterhalt: Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, Barunterhalt und Betreuungsunterhalt, Kindergeld,Auskunft über das Einkommen, Berechnung des Unterhalts, Unterhalt durch die Familienkasse, Volljährigenunterhalt, Unterhalt für die Vergangenheit, Anrechnung des Einkommens des Kindes.
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: gemeinsames Sorgerecht, Alleinsorgerecht, Aufenthalt des Kindes, Umgangsregelungen.

Zur Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten gibt es bei Bedarf staatliche Hilfe in Form von Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Rechtsanwälte helfen.