Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir bie­ten un­se­ren Man­dan­ten ei­ne um­fas­sen­de ar­beits­recht­li­che Be­ra­tung und Ver­tre­tung an. Zu un­se­rem Mandantenkreis ge­hö­ren Ar­beit­ge­ber, Ar­beit­neh­mer, freie Mit­ar­bei­ter und Ge­schäfts­füh­rer. Bei der Be­ra­tung wird nicht nur das Ar­beits­recht be­rück­sich­tigt, son­dern auch die Schnitt­stel­len zum So­zi­al- und Ge­sell­schafts­recht.

Neben dem Thema „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ beraten wir zu den Themen Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht.

Arbeitsvertragsrecht: Im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts gestalten wir auf ihren Betrieb zugeschnittene Arbeitsverträge. Darüber hinaus beraten wir sie unter anderem zu den Bereichen Arbeitsentgelt, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Haftung im Arbeitsverhältnis, Wettbewerbsbeschränkungen, Zeugnis, Arbeitspapiere und das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz.

Arbeitnehmerschutzrecht: Zum Arbeitsnehmerschutzrecht gehören die Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Sonderschutz für Schwerbehinderte, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerüberlassung und Heimarbeit.

Betriebsverfassungsrecht: Zum Betriebsverfassungsrecht gehören die Organisation der Betriebsverfassung, Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.

Tarifvertragsrecht: Beim Tarifvertragsrecht beraten wir den Mandanten zu praktischen Tarifproblemen,. dem tariflichen Bauarbeitsrecht und den tariflichen Ausschlussfristen. Bei jedem Arbeitsrechtsstreit ist zu prüfen, welcher einschlägiger Tarifvertrag anzuwenden ist.In die arbeitsrechtliche Beratung sind gesetzliche Vorschriften eingebunden, welche vom Arbeitsrecht untrennbar sind. Hierzu gehören unter anderem das Steuerrecht und das Sozialrecht.